Die nächste ordentliche Hauptversammlung des Förderverein Eisstadion Lindenberg e.V. findet am 24.10.2022 um 20 Uhr im Eisstüble Austraße 40 statt. Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung werden auch Wahlen der Vorstandschaft durchgeführt.
Zusätzlich müssen mehrere Satzungsänderungen bestätigt werden. Dazu zählt die Regelung zur Aufwandsentschädigungen von Vereinsmitgliedern:
§ 9 Aufgaben des Vorstandes – Ergänzung am Ende des §
„Mitglieder und Vorstandsmitglieder können Aufwendungsersatz erhalten. Der Aufwendungsersatz kann in Form des Auslagenersatzes (Erstattung tatsächlicher Aufwendungen) oder in Form der pauschalen Aufwandsentschädigung oder Tätigkeitsvergütung (z.B. Ehrenamtspauschale in Höhe des Ehrenamtsfreibetrages gemäß § 3 Nr. 26a EStG) geleistet werden. Maßgeblich für die Höhe der Ehrenamtspauschale sind die gültigen steuerlichen Vorschriften und Höchstgrenzen sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit des Vereins. Die Erstattung von Aufwendungsersatz setzt jeweils pro Mitglied einen Beschluss zur Erstattung durch den Vereinsvorstand voraus. Der Beschluss muss mit einfacher Mehrheit gefasst werden.“
Hintergrund für diese Ergänzung ist, dass es aus Sicht des Vorstandes auf Grund der Größe des Vereins nicht mehr angemessen ist, das wichtige und mit großer Verantwortung oder hohem zeitlichen Aufwand verbundene Aufgabe völlig unentgeltlich erbracht werden. Konkreter Anlassfall für diese Ergänzung ist die Neuwahl des Vereinskassiers und die gesetzliche Vorgabe, dass die Auszahlung von Ehrenamtspauschalen in der Vereinssatzung verankert sein muss.
Zudem muss zur Hauptversammlung nicht mehr per Presse eingeladen werden. Dieser Abschnitt wird aus der Satzung entfernt.
§ 8 Hauptversammlung
Bisher:
- Alle zwei Jahre hat die ordentliche Hauptversammlung stattzufinden. Sie ist vom Vorstand zwei Wochen vorher durch Bekanntgabe in der Zeitung „Der Westallgäuer“ einzuberufen …
Zukünftig:
- Alle zwei Jahre hat die ordentliche Hauptversammlung stattzufinden. Sie ist vom Vorstand zwei Wochen vorher durch Bekanntgabe auf der Internetseite des Vereins und durch öffentlichen Aushang am Eisplatz einzuberufen …